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Abschaffung des Eigenmietwerts: Grösste Hürde steht noch bevor

Autorenbild: Strolz - Immobilien - Management - EntwicklungenStrolz - Immobilien - Management - Entwicklungen

Eine für Eigenheimbesitzer (und die es werden wollen) wichtigste Abstimmung steht bevor: Die Abschaffung des Eigenmietwertes welcher am 20. Dezember 2024 vom Parlament beschlossen wurde. Der Eigenmietwert wurde 1934 in der Zwischenkriegszeit und als Reaktion auf die Weltwirtschaftskrise per Notrecht als «eidgenössische Krisenabgabe» zur Erholung des Bundeshaushalts erhoben und schliesslich 1958 ins reguläre Recht übernommen. Der Eigenmietwert ist in dieser Form Weltweit einmalige Besteuerung von Wohneigentum, die zudem die Ungleichheit fördert. Gerade Bewohner von Baugenossenschaften sind steuerbefreit, obwohl Sie mit Ihren Anteilsscheinen ebenfalls Stockwerkeigentümer sind. Dies erklärt unteranderem die Motivation der Linken Parteien, das Referendum zu ergreifen.



Der Eigenmietwert soll für Erst- und Zweitwohnsitze abgeschafft werden. Für selbstgenutztes Wohneigentum ist die Streichung der Abzüge für Unterhaltskosten und Schuldzinsen sowie die Einführung eines Ersterwerberabzugs vorgesehen. Die Kantone erhalten zudem die Möglichkeit, eine Liegenschaftssteuer für Zweitwohnsitze zu erheben.



Fazit

Gewinner der Steuerreform wären bei den aktuell tiefen Hypothekarzinsen die Eigentümer von gut unterhaltenen Wohnungen. Neuerwerber profitieren zusätzlich vom Ersterwerberabzug der Schuldzinsen, was gerade junge Familien stark entlastet. Ebenfalls profitieren Rentner, welche Ihre Hypothekarschulden abbezahlt haben, was dem Eigenheim als eigentliche "Altervorsorge" seine Wichtigkeit zurück gibt. Verlierer der Reform sind hingegen Zweitwohnungseigentümer da Ihre Ferienwohnungen vermutlich einer neuen Liegenschaftensteuer für Zweitwohnsitze unterzogen werden.

Quelle: UBS Schweizer Immobilien 07.01.2025 (Auszug)

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