Die Gebrauchsleihe ist eine gute Möglichkeit für die Zwischennutzung von Immobilien. Dennoch probieren immer wieder selbsternannte "Mieter" rechtlichen Regelungen des Gebrauchsleihevertrages auszuhebeln, in dem Sie sich als Mieter ausgeben. In der aktuellen Ausgabe "Mietrechtspraxis"

wird auf das Thema der Abgrenzung von Miete / Gebrauchsleihe eingegangen.
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