Bei dieser Referenzzinssatzsenkung ist der Mieterverband zurückhaltend. Am Donnerstag hat er informiert, dass die Mieter zuerst die Kostenstände prüfen sollten, bevor ein Mietzinssenkungsbegehren gestellt wird. Es kann gemäss Mieterverband sein, dass trotz gesunkenem Referenzzinssatz eine höhere Miete herauskommt, weil die Teuerung und die allgemeine Kostensteigerung die Referenzzinssatzsenkung mehr als kompensiert.
Dazu kommt auch noch, dass bei einigen neueren Mehrfamilienhäusern, sowie bei vermieteten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, mit dem aktuellen Mietzins kein übersetzter Ertrag erzielt wird und damit der Mietzins nicht gesenkt werden muss.
Detaillierter Auskunft gibt der HEV unter folgendem Link:

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